Seit heute können Kultureinrichtungen und -veranstalter mit sitzendem Publikum wie Theater, Konzert- und Opernhäuser sowie Kinos ein neu geschaffenes Hygienezertifikat beantragen. Es bestätigt, dass die Hygienevorgaben eingehalten werden und das Risiko aerosolbasierter Infektionen wie zum Beispiel mit COVID-19 in den geprüften Räumen – wenn überhaupt - minimal ist.
Geprüft von der Deutschen Theatertechnischen Gesellschaft
Überprüft wird die Einhaltung der Hygiene- und Lüftungsmaßnahmen im Rahmen des Zertifizierungsverfahrens von einem Expertenteam der Deutschen Theatertechnischen Gesellschaft (DTGH). Eine Urkunde und ein Logo stehen zertifizierten Einrichtungen anschließend zur Verfügung, um vor Ort und online über die erfolgreiche Prüfung zu informieren.
Erfahrungen mit einem Pilotprojekt in Nordrhein-Westfalen zeigen, dass das Zertifizierungsverfahren zur Sensibilisierung für erforderliche Lüftungszeiten geführt hat. Dadurch wird ein Einsparpotenzial von bis zu 50 Prozent beim Strom- und Wäreverbrauch eröffnet - ohne die notwendige Lufthygiene zu gefährden.
Bundesweit einheitliche Handlungsempfehlungen
Das Zertifikat basiert auf bundesweit einheitlichen Handlungsempfehlungen für Hygiene- und Lüftungsmaßnahmen von Kulturbetrieben, die Staatsministerin Roth am 7. März 2022 veröffentlicht hatte. Die Empfehlungen waren von Wissenschaftlern und Wissenschaftlerinnen sowie Branchenvertretern und -vertreterinnen auf Initiative der Staatsministerin für Kultur und Medien unter Mitwirkung des Umweltbundesamtes erarbeitet worden.
Ausgangspunkt der Empfehlungen waren Studienergebnisse, die zeigen, dass Kulturveranstaltungsräume unter bestimmten Voraussetzungen – leistungsfähige Lüftungsanlage, ausreichender Abstand, Tragen von Masken – auch in einer andauernden Pandemie so betrieben werden können, dass das Infektionsrisiko in ihnen minimal ist.
Selbstprüfung möglich
Neben der Zertifizierung wurde für Kultureinrichtungen zudem die Möglichkeit geschaffen, eine Selbstprüfung ihrer Hygienemaßnahmen vorzunehmen. Auch dies kann über ein Label belegt werden. Die Selbstprüfung erfolgt durch eine digitalisierte Checkliste auf der Webseite der Deutschen Theatertechnischen Gesellschaft (DTHG).
Für das Zertifizierungsverfahren stellt Staatsministerin Roth bis zu 6 Millionen Euro aus dem Rettungs- und Zukunftspaket NEUSTART KULTUR zur Verfügung.
Vergeben wird das Zertifikat von der Deutschen Theatertechnischen Gesellschaft, einem der ältesten Berufsverbände Deutschlands (DTHG). Die DTHG versteht sich als Zusammenschluss sowohl technischer als auch künstlerischer Berufsgruppen an Theatern, in Fernseh- und Filmproduktionen, Versammlungsstätten oder anderen veranstaltungstechnischen Produktionen.