Bund und Länder haben sich im Bundesvertriebenengesetz (§ 96 BVFG) verpflichtet, das kulturelle Erbe der Deutschen im östlichen Europa zu erforschen, zu vermitteln und zu bewahren.
Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien fördert in diesem Rahmen wissenschaftliche Forschungseinrichtungen, Museen mit angeschlossenen Kulturreferaten und bibliothekarische Einrichtungen. Außerdem vergibt sie Hilfen, um deutsches Kulturgut der historischen Siedlungsgebiete im östlichen Europa zu sichern und erhalten.
Einzelprojekte zur kulturellen Vermittlung und wissenschaftlichen Forschung werden mit Mitteln aus dem Haushalt der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien nach einem Juryverfahren durch das Bundesinstitut für Kultur und Geschichte des östlichen Europa (BKGE) gefördert. BKM finanziert zudem die Kulturreferate, die Projekte der kulturellen Bildung und Vermittlung in niederschwelligem Umfang unterstützen können.
Projektanträge in den Sparten Sicherung und Erhaltung, Wissenschaft und Kulturelle Vermittlung können alljährlich bis zum 31. August für das Folgejahr gestellt werden. Für 2025 ist eine Antragstellung bereits jetzt bis einschließlich 31. August 2024 möglich. Die Kulturreferate fördern ganzjährig.
Projekte der Sparte „Sicherung und Erhaltung" werden direkt durch die BKM betreut (vgl. Anträge und Formulare), die Sparten „Wissenschaft“ und „Kulturelle Vermittlung“ durch das BKGE.