Während der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft wurden zahlreiche Bürgerinnen und Bürger von Kunst- und Kulturgütern beraubt oder enteignet. Vielfach mussten sie ihren Besitz unter Wert veräußern oder auf der Flucht zurücklassen. Vor allem Jüdinnen und Juden waren von dem staatlich organisierten Kulturgutraub der Nationalsozialisten betroffen.
Bund, Länder und kommunale Spitzenverbände haben daher im Dezember 1999 eine "Gemeinsame Erklärung zur Auffindung und zur Rückgabe NS-verfolgungsbedingt entzogenen Kulturgutes, insbesondere aus jüdischem Besitz" abgegeben. Alle öffentlichen Kultureinrichtungen sind damit aufgerufen, ihre Bestände auf NS-Raubgut zu überprüfen und unklare oder zweifelhafte Erwerbsvorgänge offen zu legen. Private sind aufgefordert, ebenfalls so zu handeln.
Die Gemeinsame Erklärung geht zurück auf die Washingtoner Konferenz von 1998. Dort wurden Grundsätze für die Rückgabe von Vermögenswerten aus der Zeit des Holocaust erarbeitet. Gemäß der Washingtoner Prinzipien hat sich die Bundesrepublik Deutschland zusammen mit 43 anderen Staaten bereit erklärt, „nach weiterem NS-verfolgungsbedingt entzogenem Kulturgut zu suchen und gegebenenfalls die notwendigen Schritte zu unternehmen, eine gerechte und faire Lösung zu finden."
Das Bekenntnis der Gemeinsamen Erklärung zur Umsetzung der Washingtoner Prinzipien ist nach wie vor Grundlage für die Arbeit der Bundesregierung, der Länder, der Kommunen und der von ihnen finanzierten Einrichtungen, wie Museen, Bibliotheken und Archive.