Als Beratungsgremium soll die Deutsch-französische Filmakademie Anstöße zur Verstärkung der deutsch-französischen Zusammenarbeit in verschiedenen filmpolitischen Bereichen geben. Seit ihrer Gründung wurden mehrere weitere Initiativen ins Leben gerufen, um die Zusammenarbeit zu fördern. Die Geschäfte der Akademie werden von der französischen Centre National de la Cinématographie (CNC) und der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien geführt.
Bilaterales Koproduktionsabkommen
Am 17. Mai 2001 schlossen deutsche und französische Filmproduzenten ein bilaterales Koproduktionsabkommen zwischen beiden Ländern: deutsch-französische Koproduktionen werden seither in beiden Ländern als nationale Produktionen behandelt und erhalten - bei Vorliegen der nationalen Fördervoraussetzungen - Zugang zu den jeweiligen nationalen Förderungen erhalten.
Minitraité
Darüber hinaus können deutsch-französische Koproduktionen Mittel aus dem sogenannten Minitraité beantragen. Das Minitraité wurde ebenfalls am 17. Mai 2001 als Zusatzabkommen zum deutsch-französischen Koproduktionsabkommen geschlossen.
Die Förderung ist beiderseits vom deutschen Produzenten bei der Filmförderungsanstalt (FFA) und vom französischen Produzenten beim Centre National de la Cinématographie (CNC) in Frankreich einzureichen.
Projektentwicklungsfonds
Der deutsch-französische Projektentwicklungsfonds, der am 19. Januar 2015 als weiteres Zusatzabkommen zum deutsch-französischen Koproduktionsabkommen geschlossen wurde, stellt seit dem 1. September 2015 zusätzliche Mittel für die Entwicklung neuer Projekte zur Verfügung.
Deutsch-französisches Filmtreffen
Seit 2003 richtet sich das jährlich stattfindende Branchentreffen an Produzenten, Regisseure, Verleihern, Weltvertriebe und ausgewählte Fachleute, die sich für die deutsch-französische Zusammenarbeit interessieren.
Atelier Ludwigsburg-Paris
Die Filmakademie Baden-Württemberg in Ludwigsburg und die Pariser Filmhochschule (La fémis) haben gemeinsam das Atelier Ludwigsburg Paris gegründet. Seit 2001 bieten sie angehenden Filmproduzenten und Verleihern, die bereits ein entsprechendes Studium absolviert haben, dort eine einjährige filmwirtschaftliche Weiterbildung an.
Zu den renommierten Dozenten gehören die verschiedensten Experten der Filmbranche, darunter Produzenten und Verleiher sowie Autoren, Regisseure und Filmkomponisten aus Deutschland, Frankreich und den USA. Jedes Jahr werden 18 Teilnehmer ausgewählt, darunter jeweils sechs aus Deutschland und Frankreich und sechs aus anderen Drittstaaten. Die Aufnahmebedingungen für das Atelier Ludwigsburg Paris setzen ein Diplom einer renommierten Filmschule oder einen vergleichbaren Universitätsabschluss sowie praktische Erfahrungen in der Film- und Medienbranche voraus.
Ziel ist es, eine Art "Personalpool" aus deutschen, französischen und insgesamt europäischen Filmschaffenden zu entwickeln, die für gemeinsame Produktionen zusammengestellt werden können. Dadurch können vermehrt Filme für den deutsch-französischen Markt produziert werden sowie Stoff und Inhalte für deutsche, französische und europäische Zuschauer entwickelt werden.