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Aktualisierte Handreichung zum Kulturgutschutz für Polizeibehörden und Justiz veröffentlicht – Kulturstaatsministerin Roth: "Weitere Stärkung des Kulturgutschutzes in der Praxis"

Thema: Pressemitteilung

Mittwoch, 11. Mai 2022

Laufende Nummer:
168

Die Staatsministerin für Kultur und Medien und das Bundesministerium für Justiz haben gemeinsam mit Fachexperten aus Verwaltung und Praxis ein aktualisiertes Informationsangebot zur Unterstützung von Staatsanwaltschaften, Polizei, Zoll und Kulturverwaltungen für ihre praktische Arbeit auf dem Gebiet des Kulturgutschutzes erstellt. Die Handreichung enthält konkrete Hinweise für die Einleitung und Durchführung nationaler Strafverfahren sowie für internationale Rechtshilfe- und verwaltungsrechtliche Rückgabeverfahren. Zudem schlüsselt sie Informationswege, erforderliche Beteiligungen und Kontakte zu verantwortlichen Stellen auf.

Kulturstaatsministerin Claudia Roth: „Für einen effektiven Kulturgutschutz und insbesondere für eine erfolgreiche Rückgabepraxis, ist die enge Zusammenarbeit der beteiligten Kultur-, Ermittlungs- und Justizbehörden entscheidend. Dazu gehören vor allem ein unmittelbarer Austausch zwischen den Behörden sowie fundierte Kenntnisse über den jeweiligen Rechtsrahmen und die Zuständigkeiten, um insbesondere die dezentral organisierten Staatsanwaltschaften frühzeitig einbinden zu können. Hierbei bietet die aktualisierte Handreichung eine umfassende Orientierungshilfe und verschafft auch Verbraucherinnen und Verbrauchern mehr Rechtsklarheit.“

Erstmals veröffentlicht wurde die Handreichung zum Kulturgutschutz im Jahr 2010. Diese wurde nun an die geltende Rechtslage, insbesondere nach der Novellierung des Kulturgutschutzrechts im Jahre 2016, angepasst.

Die Handreichung ist abrufbar unter www.kulturgutschutz-deutschland.de

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