Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien hat heute ein Rechtsgutachten zur Beratenden Kommission veröffentlicht. Die Studie wurde von dem Rechtswissenschaftler Prof. Dr. Matthias Weller von der Universität Bonn verfasst und von der Kulturstaatsministerin in Auftrag gegeben. Eine Vorstudie wurde bereits im August 2023 vorgelegt und bei der kürzlich beschlossenen Reform der Beratenden Kommission berücksichtigt. Die Endfassung enthält unter anderem Stellungnahmen von Expertinnen und Experten aus Österreich, Frankreich, Großbritannien, Israel, den Niederlanden und der Schweiz. Die Studie wird nun von einer Arbeitsgruppe mit Vertreterinnen und Vertretern von Bund, Ländern und kommunalen Spitzenverbänden intensiv ausgewertet und in den weiteren Prozess einbezogen.
Kulturstaatsministerin Claudia Roth: „Bei der Aufarbeitung des NS-Kulturgutraubs müssen wir noch viel wirkungsvoller vorankommen. Die kürzlich beschlossene Reform der Beratenden Kommission war dafür ein großer Durchbruch und wichtiger Fortschritt, insbesondere die Möglichkeit der einseitigen Anrufbarkeit. Jetzt gilt es für alle Beteiligten, diesen Reformprozess schnell umzusetzen. Dafür liefert die nun abschließend vorliegende Studie wertvolle Impulse. Wichtig ist dabei vor allem der international vergleichende Ansatz des Gutachtens. Ich danke Herrn Professor Weller und allen beteiligten Expertinnen und Experten für ihre engagierte Arbeit.“
Professor Matthias Weller: „Ich bin der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien dankbar, dass sie diese wissenschaftliche Studie von Anfang an international und vergleichend angelegt wissen wollte. So konnten wir eine Arbeitsgruppe mit zehn Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern aus verschiedenen Ländern und mit unterschiedlichen Perspektiven zusammenrufen. Unser Ziel war es, Möglichkeitsräume für eine optimale Verfahrensgestaltung auszuloten und fundiert zur Darstellung zu bringen.“
Am 13. März 2024 haben sich Bund, Länder und kommunale Spitzenverbände auf eine Reform der Beratenden Kommission verständigt. Dafür soll das bestehende Verfahren grundsätzlich verändert werden. Geplant ist unter anderem, die einseitige Anrufbarkeit einzuführen sowie das bisherige Mediationsverfahren zeitnah durch ein schiedsgerichtliches Verfahren zu ersetzen. Ziel aller Beteiligten ist es, die bereits beschlossene Reform bis Ende des Jahres umzusetzen. Mit der Reform der Beratenden Kommission wird ein Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag der Bundesregierung umgesetzt.