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Kulturstaatsministerin Claudia Roth hat sich heute bei einer gemeinsamen Veranstaltung mit dem Arbeitskreis Green Shooting, den Filmförderungen der Länder und der Filmförderungsanstalt (FFA) in Berlin darauf verständigt, einheitliche ökologische Mindeststandards für die deutsche Film-, TV- und Video-on-Demand-Wirtschaft (VoD) zu schaffen. Das Gespräch fand auf Einladung der Staatsministerin und des Arbeitskreises Green Shooting, einem breiten Zusammenschluss der deutschen Film-, TV- und VoD-Branche, im Rahmen der 72. Berlinale statt.
Gemeinsames Ziel ist es, die seit dem 1. Januar 2022 geltenden ökologischen Mindeststandards des Arbeitskreises Green Shooting, für deren Einhaltung das Siegel „green motion“ verliehen wird, mit den derzeit erprobten Nachhaltigkeitskriterien der Filmförderungen von Bund und Ländern zu vereinheitlichen. Diese sollen dann ab dem 1. Januar 2023 in deren Förderregularien sowie bei den im Arbeitskreis Green Shooting zusammengeschlossenen Medienunternehmen, Plattformen, Sendern und weiteren Akteuren Anwendung finden. Im Zuge dessen sollen das „green motion“-Siegel künftig auch alle von Bund und Ländern geförderten Produktionen erhalten können, die den vereinbarten Standards entsprechen.
Kulturstaatministerin Claudia Roth: „Die Klimakrise ist eine der Überlebensfragen unserer Zeit, nur gemeinsam können wir ihr entgegentreten. Das zieht sich durch alle Politikbereiche und Branchen, auch die Kultur- und die Filmwirtschaft. Deshalb gilt es, die Film- und Medienbranche auf ihrem Weg hin zu mehr Nachhaltigkeit zu unterstützen und dauerhafte Strukturen für eine nachhaltige Produktion von Bild und Ton zu etablieren. Gemeinsame und einheitliche ökologische Mindeststandards sind hierfür unerlässlich.
Die Förderrichtlinien in ganz Deutschland sollen noch stärker am Ziel der Nachhaltigkeit ausgerichtet werden. Die entscheidenden Weichen hierfür stellen wir nun mit der Einführung bundesweit einheitlicher, ökologischer Standards im Schulterschluss mit den Filmförderungen der Länder, der FFA und dem Arbeitskreis Green Shooting. Das ist ein erster, ein wichtiger Schritt.“
Der Sprecher des Arbeitskreises Carl Bergengruen:
„Wir haben alle zu lange gedacht, dass Film- und TV-Produktionen große Bilder, aber nur kleine Emissionen und Ressourcenverbräuche bedeuten. Untersuchungen belegen das Gegenteil. Aber man kann diese Emissionen und Verbräuche reduzieren, und deshalb hat sich ein breites Bündnis von Produktionsunternehmen, Sendern, VoD-Diensten und Filmförderungen im Arbeitskreis Green Shooting seit Jahresbeginn zur Einhaltung von ambitionierten ökologischen Mindeststandards verpflichtet. Die Mindeststandards des Arbeitskreises mit denen zu vereinheitlichen, die die Filmförderungen von Bund und Länder derzeit erproben, ist ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Die Film-, TV- und VoD-Branche braucht einheitliche ökologische Mindeststandards – und die Umwelt auch.”
Laut eigener Darstellung wurden die Mindeststandards des Arbeitskreises Green Shooting in Zusammenarbeit mit der Filmschaffenden-Initiative Changemakers.film und mit wissenschaftlicher Begleitung entwickelt. Dazu gehören etwa die Umstellung auf LED-Scheinwerfer, die verstärkte Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel der Filmcrews, der Einsatz umweltfreundlicher Fahrzeuge, der Verzicht auf Dieselgeneratoren, Kurzstreckenflüge und Einweggeschirr, die Erstellung eines CO2-Fußabdrucks sowie eine Beratung durch eine/n Nachhaltigkeitsexperten/in.
Weitere Informationen unter www.green-motion.org.