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Bundeskabinett bringt Gesetz zur Reform der Stiftung Preußischer Kulturbesitz auf den Weg

Thema: Pressemitteilung

Mittwoch, 13. November 2024

Das Bundeskabinett hat am heutigen Mittwoch, 13.11.2024, den Regierungsentwurf für ein neues Gesetz über die Stiftung Preußischer Kulturbesitz (SPK) verabschiedet, das an die Stelle des bisherigen, von 1957 stammenden Gesetzes treten soll.

Kulturstaatsministerin Claudia Roth: „Die Reform der SPK war und ist eines der großen kulturpolitischen Themen dieser Legislaturperiode. Wir haben diese Reform gemeinsam mit allen Beteiligten, ganz besonders dem Präsidenten der SPK und deren Mitarbeitenden und den Ländern gemeinsam gestaltet und in einem zweijährigen Prozess eine neue gesetzliche Grundlage erarbeitet. Diese hat heute das Bundeskabinett beschlossen. Mit diesem Gesetz bereiten wir den Boden für eine umfassende Reform der größten deutschen Kultureinrichtung und stellen die Weichen für eine moderne, schlanke und flexiblere SPK. Diese wird damit sehr gut für die Zukunft aufgestellt und ihre hervorragenden Einrichtungen und ihre Kunst- und Kulturschätze können damit noch attraktiver für ein breites Publikum aus Deutschland, Europa und der Welt werden.

Ich bedanke mich ausdrücklich bei den Ländern, mit denen wir das Gesetz in hervorragendem, parteiübergreifendem Zusammenwirken erarbeitet haben. Und genau so wollen wir es nun auch noch in dieser Legislaturperiode zu einem erfolgreichen parlamentarischen Beschluss bringen – im Interesse der Stiftung, ihrer Beschäftigten und der Kultur in unserem Land.“

Die SPK ist mit ihren 25 Museen, Bibliotheken, Archiven und Forschungsinstituten eine der größten Kultureinrichtungen Deutschlands und eine der bedeutendsten der Welt. In den vergangenen Jahren hat sich jedoch zunehmend gezeigt, dass sie ihr Potenzial nicht in vollem Umfang ausschöpfen kann und nicht den Bekanntheitsgrad hat, der ihren herausragenden Sammlungen entspricht. Mit dem Gutachten des Wissenschaftsrats vom Juli 2020, in dem der SPK erheblicher Verbesserungsbedarf attestiert wurde, begann ein umfangreicher Reformprozess.

Nach dem wegweisenden Beschluss des SPK-Stiftungsrats vom 5. Dezember 2022 und den auf dieser Grundlage eingeleiteten organisatorischen Änderungen stellt das neue Stiftungsgesetz die Reform nun auch auf eine neue gesetzliche Grundlage und ermöglicht eine umfassende Modernisierung, eine effizientere Struktur sowie eine höhere Agilität, um auf die Herausforderungen der Zukunft zu reagieren.

Hierzu wird die Leitung der Stiftung umstrukturiert: Sie obliegt nicht mehr wie bislang dem Präsidenten oder der Präsidentin alleine, sondern einem kollegialen Vorstand aus bis zu sieben Personen, die auch für Querschnittsthemen zuständig sein werden. Dies gewährleistet, dass die Belange der unterschiedlichen Einrichtungen berücksichtigt werden, und fördert Synergieeffekte.

Der Stiftungsrat wurde hingegen stark verkleinert: Er setzt sich künftig nur noch aus neun anstatt aus 20 Personen zusammen, was eine schnellere und effizientere Entscheidungsfindung ermöglicht.

Ein Meilenstein zur Flexibilisierung und Entbürokratisierung ist die Vereinfachung der eigenverantwortlichen Verwendung der Haushaltsmittel. So können die einzelnen Einrichtungen künftig insbesondere über ihre Personalplanung eigenständig entscheiden. Damit wird einer der wesentlichen Strukturempfehlungen des Wissenschaftsrats entsprochen.

Auch die Personalstruktur der Stiftung wird an die Anforderungen einer modernen Kultureinrichtung angepasst: Herausgehobene Führungspositionen sollen künftig zeitlich befristet besetzt werden und Verbeamtungen die Ausnahme sein. Dies fördert die Innovationskraft und beweglichere Strukturen.

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