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Roth: „Menschenwürde unverrückbar“

Thema: 5-Punkte-Plan für documenta

Donnerstag, 23. Juni 2022

Kulturstaatsministerin Roth veröffentlicht 5-Punkte-Plan zur documenta. Darin fordert sie mehr Einfluss für den Bund und eine lückenlose Aufklärung, wie es zu der Ausstellung antisemitischer Kunst kommen konnte.

Porträtaufnahme von Kulturstaatsministerin Claudia Roth

Kulturstaatsministerin Roth veröffentlicht 5-Punkte-Plan für die documenta.

Von Beginn der Diskussion an habe sie immer sehr deutlich gemacht, dass es bei der documenta keinen Antisemitismus, keinen Rassismus und keine Formen der Menschenfeindlichkeit geben dürfe, erklärte Kulturstaatsministerin Roth heute.

Roth: „Keine Kunstfreiheit ohne den Schutz der Menschenwürde“

„Die Kunstfreiheit ist ein hohes Gut unserer demokratischen Gesellschaft, das ich immer verteidigen werde, aber es gibt keine Kunstfreiheit ohne den Schutz der Menschenwürde“. Dies sei die unverrückbare Grenze, betonte die Staatsministerin für Kultur und Medien.

Die Geschäftsführung und das künstlerische Kuratoren-Kollektiv habe mehrfach versichert, dass es keinen Antisemitismus auf der documenta geben werde. „Darauf habe ich vertraut. Dieses Vertrauen ist enttäuscht worden“, erklärte Roth.

Die Entfernung des antisemitischen Bildes könne angesichts dessen nur ein erster Schritt sein. Weitere Schritte müssten folgen. „Zudem sind jetzt strukturelle Reformen notwendig, um die documenta für die Zukunft neu aufzustellen“, forderte die Kulturstaatsministerin.

5-Punkte-Plan von Kulturstaatsministerin Roth für die documenta:

1. Die Documenta-Geschäftsführung wie das Kuratoren-Kollektiv müssen lückenlos aufklären, wie es dazu kommen konnte, dass ein eindeutig antisemitisches Bild überhaupt aufgehängt wurde. Zudem müssen sie sicherstellen, dass keine weiteren antisemitischen Werke auf der documenta ausgestellt werden. Dafür sollte nun unbedingt auch wissenschaftliche Expertise hinzugezogen werden, wofür auch vom Zentralrat der Juden vorgeschlagene Expertinnen und Experten unbedingt berücksichtigt werden sollten.

2. Die Verantwortlichkeiten zwischen vor allem der Geschäftsführung sowie den Kuratorinnen und Kuratoren sowie auch dem Aufsichtsratsvorsitzenden und den Gremien müssen klar geklärt und es müssen daraus Konsequenzen gezogen werden. So liegen der BKM – wegen ihrer fehlenden Einbindung in die Gremien – beispielsweise bislang weder entsprechende vertragliche Grundlagen vor, noch die Kenntnis darüber, ob Verantwortlichkeiten etwa in Codes of Conduct klar abgegrenzt und vereinbart wurden. Dieses sollte zukünftig unbedingt erfolgen, um die Freiheit der Kunst und des kuratorischen Handelns sicherzustellen und zugleich die Verantwortung in Bezug auf eine Ausstellung in unserem Land eindeutig festzuschreiben.

3. Der von der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien in der vorherigen Legislaturperiode im Jahr 2018 gemeinsam mit der Kulturstiftung des Bundes beschlossene Rückzug aus dem Aufsichtsrat der documenta bei gleichzeitigem Festhalten an einer Bundesförderung war ein schwerer Fehler, da es dadurch jetzt keine hinreichende Mitwirkungsmöglichkeit im Aufsichtsgremium bei der Vorbereitung und auch Durchführung der documenta gab und gibt. Eine finanzielle Förderung des Bundes soll deshalb zukünftig mit einer unmittelbaren Einbindung in die Strukturen der documenta zwingend verbunden werden.

4. Daraus folgt aus meiner Sicht auch, dass eine grundlegende Strukturreform der documenta Voraussetzung für eine zukünftige Bundesförderung ist. Den bisherigen Gesellschaftern, dem Land Hessen wie der Stadt Kassel, werde ich nun vorschlagen, sich auf eine andere rechtliche und organisatorische Struktur der documenta zu verständigen. Mit der Ministerin für Wissenschaft und Kunst des Landes Hessen, Angela Dorn, bin ich dazu bereits im Gespräch. Wir sind gemeinsam der Überzeugung, dass eine solche grundlegende Strukturreform nun zwingend erforderlich ist.

5. Es hat sich gezeigt, dass die bislang vor allem lokale Verantwortlichkeit der documenta in einem Missverhältnis steht zu deren Bedeutung als eine der weltweit wichtigsten Kunstausstellungen. Hier bedarf es neben der Bundesebene auch der internationalen Erfahrung in der Aufsicht der documenta und in ihrem Management. Die Einbindung internationaler Expertise und der Pluralität der deutschen Gesellschaft, einschließlich des Zentralrates der Juden, müssen dabei ebenso eine Rolle spielen wie die klare Abgrenzung von Verantwortlichkeiten und die Vermittlung in und aus Deutschland, ebenso wie in die Länder und Gesellschaften der Künstlerinnen und Künstler. Ziel muss sein, dass die nächste documenta wieder ein so inspirierender wie avantgardistischer Ort der zeitgenössischen Kunst in all ihren Dimensionen und Facetten sein kann.

Zum Download: 5-Punkte-Plan von Kulturstaatsministerin Claudia Roth für die documenta (PDF, 101KB, Datei ist nicht barrierefrei)

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